ich gehe davon aus, dass Sie zu jener Spezies Mensch gehören, die einen gepflegten Garten mit Widerwillen betrachten und Fürst Pückler* nur als Namensgeber für Speise-Eis kennen. Dementsprechend ist das, was man gemeinhin als Unkraut bezeichnet, für Sie "Wildkraut" und jener Garten, den Sie Ihr eigen nennen, keineswegs ungepflegt, sondern im Gegenteil als echter "Naturgarten" von berückender Schönheit - jedenfalls in Ihren Augen.
Es sei Ihnen gegönnt, sich in diesem "Naturgarten" von Herzen zu erquicken und Ihrer bezaubernden Gattin ein Kränzlein aus Wildkräutern um das edle Haupt zu winden.
Ich habe jedoch keineswegs die Absicht, Ihnen nachzueifern, auch wenn Sie das mit allen Mitteln zu fördern versuchen. Jedenfalls wachsen Ihre "Wildkräuter" zu uns herüber, der Samenflug aus Ihrem "Wildrasen" nötigt mich zu Mehrarbeit in meinem Garten. Ich möchte mich aber nicht genötigt fühlen, schon gar nicht von einem Naturgärtner wie Ihnen.
Es wird mir deshalb keine andere Wahl bleiben, als unverzüglich das Gericht anzurufen, wenn Sie nicht binnen einer Woche den Wildwuchs eindämmen.