Vorbemerkung: Wenn Sie einen Nachbarn anschreiben wegen Klatsch und Tratsch und konkret behaupten, dieser Nachbar habe dieses oder jenes über Sie verbreitet, dann müssen Sie auch Zeugen benennen. Die Zeugen müssen eingeweiht sein und dürfen nicht "umfallen".
Sehr geehrte Frau Muster unsere gemeinsame Nachbarin, Frau Kleinschmidt und auch Frau Naumann aus der Fleischerei Halfmann, überbrachten mir die Nachricht, daß mein Mann eine Freundin in Düsseldorf haben soll (daß meine Tochter schon zum zweitenmal sitzengeblieben sei... daß es "neulich" auf einer Party bei uns eine Schlägerei gegeben habe...usw.) Als Überbringerin dieser und ähnlicher Nachrichten wurden Sie benannt. Erstens sind diese Aussagen Quatsch. Zweitens geht es Sie selbst dann nichts an, wenn sie richtig sein sollten. Und drittens müssen Sie sich davor hüten, wegen übler Nachrede belangt zu werden. Das Zusammenleben mit Nachbarn verläuft besser, wenn sich jeder um seine eigenen Angelegenheiten kümmert. Bitte halten Sie sich daran. Mit vorzüglicher Hochachtung