Sehr geehrter Herr Muster,
eigentlich können wir nicht verstehen, warum ein so ausgeglichener Mitmensch und liebenswerter Nachbar wie Sie immer dann zum Gewaltmenschen wird, wenn er das Garagentor schließt. Könnte es sein, daß Sie irgendeinen Frust mit sich herumschleppen, den Sie weder bei Ihrem Ehepartner noch bei Ihren Kollegen oder Ihrem Chef abladen können und deshalb als Ventil für aufgestauten Ärger ausgerechnet das Garagentor gewählt haben?
Uns sollte es egal sein. Von uns aus können Sie Ihr Garagentor auch mit Fußtritten traktieren oder im Akkord öffnen und wieder zuschlagen - wenn, ja wenn es sich vermeiden ließe, daß wir durch die Geräusche gestört werden.
Leider nehmen Sie aber nicht Rücksicht auf Ihre Nachbarn und knallen Ihr Garagentor zu, so laut es geht - und das nicht nur tagsüber, sondern auch nachts. Wahrscheinlich sind Sie der Meinung, daß die gesamte Nachbarschaft brennend daran interessiert ist zu wissen, wann Sie tagsüber oder nachts kommen und gehen und daß deshalb Ihr Eintreffen oder Ihr Abgang mit möglichst großer Lärmerzeugung bekanntgemacht werden muß.
Wir dürfen Ihnen aber glaubhaft versichern, daß es keinen Menschen interessiert, wann Sie Ihre wunderschöne Garage betreten oder verlassen. Deshalb unterlassen Sie bitte ab sofort die Knallerei. Es könnte sonst sein, daß Ihnen der Gerichtsvollzieher eine Einstweilige Verfügung auf den Tisch knallt, mit der Ihnen die Knallerei schlicht und einfach untersagt wird.