Nach Hause kommen? Am liebsten in die eigenen vier Wände. Das Häuschen im Grünen muß auch für die deutsche Durchschnittsfamilie - zwei Kinder, ein Hund - keine Illusion bleiben. Es gibt unterschiedliche Wege, den Traum von der eigenen Immobilie wahr werden zu lassen: Wir zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten, wie Vater Staat Sie beim Bau unterstützt.
Die Eigenheimzulage: Bis zum 31.12.2005 wurde Sie gefördert
Nach jahrelangem politischem hin und her kann ab 31.12.2005 keine Eigenheimzulage mehr beantragt werden. Wenn diese Förderung auch eingestellt worden ist, kann sie jedoch fallweise auch in Zukunft wirksam sein.
Einen kurzen Überblick über alles Wissenswerte zum Thema Eigenheimzulage finden Sie hier.
Wer clever ist, holt sich die Arbeitnehmersparzulage!
Ganz nebenbei kann man beim Bausparen auch noch eine weitere staatliche Förderung absahnen. Und das funktioniert so: Jedem Bausparer, der seine Vermögenswirksamen Leistungen (VL) auf einem Bausparvertrag anlegt und bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt, gewährt der Staat eine sogenannte Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Auf jährlich maximal 470,00 Euro Vermögenswirksame Leistungen beträgt diese 9%. Beantragen kann man die ASZ mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt.
Kredite der Kfw: Zinsgünstig und zunächst tilgungsfrei
Mit zinsgünstigen Krediten und bis zu fünf Jahren Tilgungsfreiheit ebnet das Wohneigentumsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Familien den Weg zum eigenen Haus. Wohneigentum wird hier mit bis zu 30 Jahre laufenden Krediten zu günstigen Zinssätzen - derzeit bei 4,37 Prozent (effektiv, bei wahlweise fünf- oder zehnjähriger Zinsbindung) gefördert. Der Zusatzvorteil: In den ersten fünf sogenannten Anlaufjahren muß noch nicht mit der Tilgung begonnen werden. Finanzierbar sind bis zu dreißig Prozent der Gesamtkosten - maximal 100.000 €. Auch ökologisch sinnvolle Bauvorhaben - beispielsweise die umweltgerechte Modernisierung von Wohnraum oder die Nutzung erneuerbarer Energien - gehören zum Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Beantragen kann man KfW-Kredite im Normalfall über seine jeweilige Hausbank. Nähere Informationen zu den verschiedenen Krediten und zur Antragstellung unter www.kfw.de.
Finanzspritzen durch die Kommunen
Kinderreiche Familien - dazu zählt man in Deutschland schon mit drei Kindern und mehr - oder Familien mit niedrigem Einkommen werden im Einzelfall auch durch die Bundesländer oder Kommunen gefördert. Aber nicht nur als kinderreiche Familie können Sie Förderangebote von Bund, Ländern und Kommunen in Anspruch nehmen. Da jedes Bundesland unterschiedliche Förderprogramme bietet, haben wir Ihnen hier einige Beispiele zusammengestellt:
Baden Württemberg Das Land vergibt zinsverbilligte Förderdarlehen für kinderreiche Familien bis 48.000 € (abhängig vom jeweiligen Wohngebiet). Das Modellprojekt "Ökologisches und innovatives Bauen" und das Sonderprogramm "Attraktive Innenstadt" versprechen zudem weitere Finanzspritzen.
Bayern Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung wird in Bayern beispielsweise der Bau und Erwerb von Eigenheimen mit einem Baudarlehen unterstützt, das auf die Dauer von 15 Jahren zinslos ist. Darüber hinaus hilft ein Ergänzungsprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt.
Brandenburg Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen gewährt das Land im Rahmen der Wohnungsbauförderung. Ferner bietet die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) Finanzierungsmöglichkeiten zu günstigen Konditionen.
Hessen Die Förderung kombiniert hier drei Finanzierungshilfen: das Baudarlehen aus dem Sondervermögen des Landes (abhängig von bestimmten Konditionen), das Zusatzdarlehen in Verbindung mit dem Baudarlehen zur Vorfinanzierung der Eigenheimzulage sowie das Darlehen der Landestreuhandstelle aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Mecklenburg-Vorpommern Das Landesbauprogramm "Junge Familien" hilft Familien, bei denen kein Elternteil das vierzigste Lebensjahr überschritten hat, beim Erwerb von Reihenhäusern und Doppelhaushälften mit Baudarlehen. Die Gebäudekosten dürfen dabei 1.000 Euro pro m² nicht überschreiten, die Wohnfläche nicht mehr als 156 m² betragen und der Standort muß in einer Gemeinde mit über 20.000 Einwohnern sein.
Niedersachsen Kinderreiche Familien (3 und mehr Kinder) werden in Niedersachsen mit Hilfe eines zinslosen Baudarlehens zur Vorfinanzierung der Eigenheimzulage in Höhe von 40.900 Euro gefördert. Bei mehr als 4 Kindern wird gegebenenfalls zusätzlich ein weiteres Baudarlehen von bis zu maximal 30.700 Euro gewährt, das zunächst zinslos ist. Die Landeshauptstadt wartet außerdem mit einem Kinder-Bauland-Bonus für Familien mit Kindern unter 16 Jahren auf. Förderfähig sind dabei von der Stadt zum Verkauf stehende Baugrundstücke. Ferner werden auch Flächen an Bauträger verbilligt abgegeben.
Nordrhein-Westfalen Zinslose Darlehen erhalten im Rahmen der "Eigentumsförderung NRW" Eigennutzer mit Kindern in den Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus, die Eigentum schaffen. Das REN-Programm (Programm für regenerative Energien) vergibt darüber hinaus Zuschüsse an Privatpersonen und kleinere Unternehmen für Wasserkraft- und Fotovoltaikanalgen, Thermische Solaranlagen, Bioenergieanlagen und weitere regenerative Anlagen. Verbunden werden kann die REN-Breitenförderung mit den Förderungen aus dem 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm und denen aus Energieversorgungsunternehmen.
Rheinland-Pfalz Baudarlehen und Aufwendungsdarlehen bekommen Haushalte mit Kindern oder mit Schwerstbehinderten, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen und die reinen Baukosten 1400 Euro je m² Wohnfläche nicht überschreiten. Gefördert wird nur der Bau oder Erwerb von neu geschaffenem Eigenwohnraum.
Ausschlaggebend für die finanziellen Hilfen sind bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.
Wenn Sie wissen wollen, wie Häuslebauer in Ihrem Bundesland gefördert werden, wenden Sie sich an das jeweilig zuständige Bauamt, Rathaus, das Landesbauministerium oder schauen Sie im Internet unter www.wowi.de.
Sonnige Zeiten für die Nutzung von Solarenergie
Für alle, die nicht nur einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch ihre Abhängigkeit von steigenden Öl- und Gaspreisen verringern wollen, gibt es eine gute Nachricht: Wer sich zur Installation von Solaranlagen in seinem Haus entschließt, kann sich ab sofort über eine deutlich höhere staatliche Förderung freuen. Mit Wirkung zum 1. Februar 2003 wurde die staatliche Förderung von 92 auf 125 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche erhöht. Eine durchschnittliche Anlage zur Gewinnung von Warmwasser und Heizwärme mit neun Quadratmetern Kollektorfläche kann danach künftig mit 1.125 Euro gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen. Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden, das die Fördermittel im Auftrag des Bundesumweltministeriums auszahlt.