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Bauträger bei Mängeln zukünftig in der Haftung

Viele Bauherren können ein Lied von den großmundigen Serviceversprechungen "alles aus einer Hand" der Bauträger singen. Ein Blick ins Kleingedruckte offenbarte nämlich oft etwas ganz anderes. Tauchten Mängel beim Bau auf, mussten sich die Häuslebauer plötzlich mit jedem einzelnen Handwerker selbst auseinandersetzen. Anette Rehm von derQuelle Bausparkasse weist jetzt auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hin, das die Bauträger zukünftig in die Pflicht nimmt (Az. VII ZR 493/00). Die Richter entschieden, dass unabhängig von solchen Klauseln die Betroffenen bei Reklamationen direkt gegen den Bauträger selbst vorgehen können.

Dadurch entfällt für den Bauherren auch die zum Teil erschwerte Suche nach den jeweiligen Namen der beteiligten Handwerksbetriebe sowie des eigentlichen Schuldigen. Denn gerne lasteten die Beteiligten die Mängelursache jeweils einem anderen Team an, ein häufig zeitraubendes Unterfangen für den Geschädigten. Das Urteil dürfte die meisten Häuslebauer betreffen, den rund 80 Prozent erwerben ihre Immobilie aus einer Hand. Und kaum ein Neubau geht ohne Beanstandungen über die Bühne. Laut Statistik des Bauherren-Schutzbund kostet ein Drittel der auftretenden Mängel jeweils bis zu 25.000 Euro, jeder zehnte Schaden gar zwischen 50.000 und 100.000 Euro.

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