Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt.
Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen.
die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen,
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung
erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit
auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet
ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung
übertragen werden.