Die Mietnebenkosten geben immer wieder Anlass zu Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Häufig finden sich in der Betriebskostenabrechnung auch Kosten, die dort nicht hinein gehören. Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse nennt die wichtigsten Positionen, die niemals Mietnebenkosten sind, auch wenn Sie im Mietvertrag stehen sollten:
Verwaltungskosten wie Telefon oder Porto sowie Kosten für eine beauftragte Hausverwaltung. Bank- und Kontoführungsgebühren, Kapitalkosten des Vermieters wie zum Beispiel Kreditzinsen, Erbbauzinsen. Mitgliedsbeiträge des Vermieters im Grundeigentümerverband sowie Kosten für eine Mietausfall-, Rechtsschutz- oder Umweltschädenversicherung und der Wach- und Schließgesellschaft. Wartungskosten für eine Klingel- oder Gegensprechanlage, die Türschließanlage sowie einer Rauchabzugsanlage. Reparatur- oder Instandhaltungskosten des Mietshauses. Gastank-Miete oder TÜV-Gebühren für Abnahme. Ebenfalls keine Nebenkosten sind Kosten und Pflege einer Dachbegrünung, wenn der Mieter diesen Gebäudeteil nicht nutzen kann oder die Reinigung der Vordächer.
Bei Mietern einer Eigentumswohnung tauchen oft auch noch Positionen wie Instandhaltungsrücklagen sowie Verwaltungs- und Verwalterkosten auf. Diese Beträge müssen nur die Wohnungseigentümer, nicht aber der Mieter bezahlen.