Solarkollektoranlagen - Förderung und Antragsformular
Erstinstallation einer Anlage: Der Fördersatz je angefangenem qm installierter Bruttokollektorfläche beträgt für ab dem 1. Januar 2004 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehenden Anträge einheitlich für alle Kollektortypen 110 Euro für Anlagen mit einer Gesamtbruttokollektorfläche von bis zu 200 qm; für jeden darüber hinausgehenden qm installierter Bruttokollektorfläche beträgt der Zuschuss 60 Euro je qm.
Erweiterung bestehender Anlagen: Der Zuschuss beträgt 60 Euro je angefangenem qm zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche, unabhängig von der Größe der bereits bestehenden Anlage. Bei Anlagen, die - wenn auch nur teilweise - zur Schwimmbadbeckenwassererwärmung genutzt werden, beträgt die Förderung 80 % der vorgenannten Sätze.
Ab dem 1. Juni 2004 können Solarkollektoranlagen nur gefördert werden, wenn der jährliche Kollektorertrag mindestens 525 kWh/m² bei einem solaren Deckungsanteil von 40 % beträgt und die Sonnenkollektoren die Kriterien des Umweltzeichens RAL-ZU 73 - Blauer Engel - erfüllen (Flächenbezug entsprechend DIN V 4757-4).