Mieter muss für Reparaturen nur begrenzt zahlen

Ist in der Wohnung etwas zu reparieren, stellt sich hier die Frage, wer muss es zahlen. Grundsätzlich ist der Vermieter für große als auch kleine Reparaturen zuständig, er hat die Instandhaltungspflicht. Er darf aber durch eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag die Beseitigung von Bagatellschäden auf den Mieter abwälzen. Die gängige Rechtsprechung hält hierbei Kosten von bis zu 75 Euro pro Einzelfall für zulässig. "Der Vermieter muss aber im Mietvertrag eine jährliche Gesamthöchstgrenze pro Jahr genau definieren", so Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse. Insgesamt ist dieser Höchstbetrag auf rund 150 bis 200 Euro pro Jahr oder auf acht bis zehn Prozent der Jahresnettomiete begrenzt (Oberlandesgericht Stuttgart). Alle darüber hinaus anfallenden Kosten muss der Vermieter übernehmen, auch wenn es sich dann nur um einen Wasserhahn handelt. Keinen Cent muss der Mieter zahlen, wenn die Behebung eines einzigen Schadens bereits mehr als die vertraglich festgelegte Summe kostet. "Wird der Grenzbetrag überschritten, handelt es sich um keine Kleinreparatur mehr", so Susanne Dehm. In diesem Fall muss der Vermieter die gesamten Kosten begleichen. Doch auch nicht jede Bagatelle ist Mietersache. Voraussetzung ist, dass die Teile dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, zum Beispiel ein Lichtschalter oder eine Kocheinrichtung, nicht aber eine defekte Stromleitung oder ein verstopftes Hauptwasserrohr.

© pw-Internet Solutions GmbH, Mönchengladbach, E-Mail:info@pw-internet.de
Wer endlich ins neue Haus ziehen kann, wird den neuen Lebensabschnitt sicherlich genießen. Alles über sonstige Genüsse unter www.genuss.de
ONE Hyp
Kärcher
Westfalia Onlineshop für Werkzeug, Technik und Haushalt
www.paint-clicker.de
Umzugsunternehmen & Umzugsfirmen vergleichen