Gründe für einen vorzeitigen Ausstieg aus einem laufenden Mietvertrag gibt es für Mieter genügend: Eine günstigere und komfortablere Wohnung, ein neuer Arbeitsplatz oder auch der Wunsch, mit jemand zusammenzuleben.
Viele Mieter schließen dann schon mal den Vertrag für ein neues Etablissement ab - womöglich schon ab kommenden Monat gültig - in der Annahme, für die alte Wohnung findet sich rasch genug ein Nachmieter und die Sache ist erledigt. "Ein oft teurer Trugschluss," warnt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse und rät dringend, sich vorher den alten Mietvertrag genau anzusehen. Nur wenn dieser auch wirklich eine Nachmieterklausel enthält, ist so ein Ausstieg problemlos möglich. Doch in der Regel finden sich solche Klauseln nicht im Vertrag. Susanne Dehm weist auch gleich auf mögliche Konsequenzen für den Mieter hin: "Der Vermieter kann darauf bestehen, dass der Vertrag eingehalten wird - er ist grundsätzlich nicht verpflichtet einen Nachmieter zu akzeptieren." Das heißt auch, dass die Miete bis zum regulären Ende des Mietverhältnisses bezahlt werden muss.
Ein Vermieter muss einen solventen Nachmieter nur dann akzeptieren, wenn ein Härtefall vorliegt. Das trifft zu, wenn das Interesse des Mieters an der Vertragsauflösung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages erheblich übersteigt (Landgericht Bremen, Az. 2 S 105/00). Zu den bisher von den Gerichten anerkannten wichtigen Gründen gehören zum Beispiel eine schwere Krankheit des Mieters, ein beruflich bedingter Ortswechsel, die Aufnahme des Mieters in ein Altersheim und die wesentliche Verkleinerung oder Vergrößerung der Familie. Nicht dazu gehören dagegen Gründe wie etwa der Umzug in eine billigere Wohnung oder in eine Eigentumswohnung.