Mietspiegel nicht immer maßgebend

Eine Mieterhöhung kann in besonderen Fällen durchaus die Anwendung des örtlichen Mietspiegels ausschließen und höher ausfallen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Potsdam weist Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse hin. Eine Wohnungsbaugenossenschaft hatte eine Mieterhöhung für ein Reihenhaus durch ein Sachverständigengutachten begründet. Dieses kam zu einem größeren Erhöhungsspielraum als der relevante Mietspiegel. Der Mieter berief sich jedoch auf die Daten des örtlichen Mietspiegels und verweigerte deshalb seine Zustimmung. Doch die Richter des Landgerichts gaben der Genossenschaft Recht. Demnach sind Ein- und Zweifamilienhäuser von der Berücksichtigung des Mietspiegels ausgeschlossen und dazu gehörten auch Reihen- sowie Reihenendhäuser (Az. 11 S 139/02).

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