Vermieter muss Nebenkosten für Leerwohnung zahlen

Trotz Wohnungsmangel stehen in Mietshäusern des öfteren Wohnungen leer. Bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung muss ein Vermieter auch diese Mieträume mit einbeziehen. "Er muss die Kosten der Leerwohnungen genau berechnen, aufschlüsseln und vor allem auch selbst tragen", erläutert Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse die korrekte Handhabung. Dabei ist zu beachten, ob einige Kosten nach Personenzahl oder Wohnfläche abzurechnen sind. Werden gemäß Mietvertrag die Kosten nach Personenzahl verteilt, ist hier die durchschnittliche Belegung im Haus maßgebend, mindestens jedoch eine Person. Gilt eine Aufteilung nach Wohnfläche, so kommen die Quadratmeter der jeweiligen Leerwohnung in Anrechnung.

Frau Rehm weist in diesem Zusammenhang noch auf vielfach verwendete aber ungültige Vertragsklauseln hin:
  • Vereinbarungen, nach denen die Kosten auf die bewohnte Fläche verteilt werden sollen, sind nichtig.

  • Klauseln, nach denen die Betriebskosten im Verhältnis der vermieteten Fläche zueinander aufgeteilt werden sollen, sind ebenfalls unwirksam.

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