Welche Frist bei Kündigung des Mietvertrags?

Immer wieder gibt es Ärger beim Ausstieg aus dem Mietvertrag. Nach dem neuen Mietrecht können Mieter unbefristete Mietverträge binnen drei Monaten kündigen. Doch gilt diese Regelung nur für die neuen Verträge ab dem 01.09.2001. Mit welcher Frist Mieter mit Altverträgen aussteigen können, wurde vom Gesetz nicht exakt geregelt. Urteilten bisher die Amtsgerichte dazu noch unterschiedlich, so hat das Landgericht Hamburg nun entschieden, dass auch für Altverträge die dreimonatige Kündigungsfrist gilt. Ausnahme: Nur wenn sich Mieter und Vermieter im Vertrag ausdrücklich auf eine längere Kündigungsfrist festgelegt haben, ist diese zu berücksichtigen. Auf dieses Urteil weist Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse hin (LG Hamburg, Az. 311 S 53/02). Wegen der großen Bedeutung wurde die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.

Auch nach Ansicht des Bundesjustizministeriums gelten bei Mietverträgen, in denen bezüglich der Kündigungsfristen lediglich der Wortlaut des alten Kündigungsparagrafen wiederholt wird, die neuen, kürzeren Kündigungsfristen.

© pw-Internet Solutions GmbH, Mönchengladbach, E-Mail:info@pw-internet.de
Wer endlich ins neue Haus ziehen kann, wird den neuen Lebensabschnitt sicherlich genießen. Alles über sonstige Genüsse unter www.genuss.de
ONE Hyp
Kärcher
Westfalia Onlineshop für Werkzeug, Technik und Haushalt
www.paint-clicker.de
Umzugsunternehmen & Umzugsfirmen vergleichen