Fotokopien über Betriebskostenbelege

Um die Nebenkostenabrechnung auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen, hat ein Mieter das Recht, die Originalunterlagen des Vermieters ohne Nennung eines Grundes einzusehen. Das kann er vor Ort tun oder sich Kopien schicken lassen. Für die anfallenden Fotokopien darf der Vermieter die entstandenen Kosten berechnen. Allerdings hat ein Mieter nur dann einen Anspruch auf Zusendung von Fotokopien, wenn es ihm unzumutbar ist, die Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung beim Vermieter direkt einzusehen. Auf dieses Urteil des Landgerichts Zwickau weist Herman Michels von der Quelle Bausparkasse hin. Der Vermieter muss die Kopien nur dann erstellen und zusenden, wenn beispielweise die Mietwohnung vom Sitz des Vermieters oder der Hausverwaltung erheblich entfernt liegt (Az. 6 S 176/02).

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