Zahl der Vollgeschosse als Mindest- und Höchstgrenze
Art der baulichen Nutzung (z.B. WA allgemeines Wohngebiet)
Maß der baulichen Nutzung (z.B. II=2-geschossige Bebaung)
Bauweise (Doppelhaus, Einzelhaus etc.)
Grundflächenzahl (z.B. GRZ von 0,8 bedeutet: auf einem 1000 m² großen Grundstück darf ein Gebäude mit einer Grundfläche von maximal 800 m² realisiert werden.)
Geschoßflächenzahl (bei einer GFZ von 1,2 dürfen auf einem 1000 m² großen Grundstück maximal 1200 m² Geschoßfläche geschaffen werden.)