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Die Betriebliche Altersvorsorge

Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland grundsätzlich das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge, doch nur wenige Arbeitnehmer beschäftigen sich mit diesem Thema. Zahlreiche Unternehmen bieten diese Vorsorge an, doch nur wenige Arbeitnehmer nutzen dieses Angebot der Altersvorsorge. Bei der betrieblichen Altersvorsorge spart der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts für seine Altersvorsorge. Diese Vorsorgeform wird vom Staat gefördert. Die Abwicklung übernimmt hierbei der Arbeitgeber und er ist im Auftrag seiner Arbeitnehmer der Vertragspartner vom ausgewählten Finanzdienstleister. Einige Arbeitgeber beteiligen sich mit einem Zuschuss an den Beiträgen für die betriebliche Altersvorsorge.

Jedem Arbeitnehmer garantiert das Altersvermögensgesetz einen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung, dies bedeutet, ein Teil des Bruttogehalts wird für die Altersvorsorge verwendet. Die Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmer, auf Wunsch, die Möglichkeit geben über den Betrieb für das Rentenalter vorzusorgen. Es gibt insgesamt fünf verschiedene Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Besteht eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds so darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auf diese Form der betrieblichen Altersvorsorge beschränken. Besteht diese Möglichkeit allerdings nicht, so kann der Arbeitnehmer auf den Abschluss einer Direktversicherung bestehen. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab, die Beiträge für die Lebensversicherung werden per Entgeltumwandlung aus dem Gehalt des Arbeitnehmers gezahlt. Bei der Direktzusage wird ein Teil des Gehalts erst im Alter an den Arbeitnehmer gezahlt. Bei einem Pensionsfonds geht der Arbeitnehmer ein Anlagerisiko ein, allerdings sind hier die Renditen im Schnitt höher.

Die Pensionskasse ist die einzige betriebliche Altersvorsorge in der alle drei Möglichkeiten der Förderung vereinbart werden können. Hier ist die Bruttoumwandlung, die Nettogeldumwandlung sowie die Pauschalversteuerung möglich. Hier wird der Beitrag vom Gehaltskonto des Arbeitnehmers gezahlt. Bei der Unterstützungskasse werden die Beiträge vom Arbeitgeber gezahlt, es besteht hier auch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung. Bevor Arbeitnehmer sich für oder gegen eine betriebliche Altersvorsorge entscheiden, sollten sie einen Finanzcheck durchführen. Ideal ist es, wenn die Arbeitnehmer bei der Rentenkasse in Erfahrung bringen, mit welcher gesetzlichen Altersrente gerechnet werden kann. Desweiteren sollten die Arbeitnehmer prüfen, ob eine Bruttoentgeltumwandlung oder Nettoentgeltumwandlung am günstigsten ist. Die Arbeitnehmer sollten sich des Weiteren über die Risiken und über die Renditenchancen informieren, dies kann zum Beispiel über finanzcheck.de erfolgen.


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