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Es gibt viele gute Gründe, beim Hausbau an ein Gästezimmer zu denken. Das Gästezimmer ist praktisch, wenn Freunde oder Familie über Nacht bleiben möchten. Wer ältere Kinder hat, bietet so bei einem Besuch den perfekten Ort zum übernachten.

Vielleicht beabsichtigen Sie sogar, mit der Vermietung des Gästezimmers zusätzlich Geld zu verdienen? Auch das ist möglich, zumal sich Gästezimmer heutzutage im Internet problemlos inserieren lassen. In der Praxis entscheiden sich die meisten Hausbauer aber ganz sicher für ein Eigenheim mit einem Multifunktionsraum, der als Gästezimmer, Arbeitszimmer oder Hobbyraum gleichzeitig genutzt werden kann.

Grundsätzlich macht ein Gästezimmer also Sinn. Doch wie groß sollte das Gästezimmer werden? Können Werbungskosten abgesetzt werden, wenn das Gästezimmer untervermietet wird?

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Welche Anforderungen brauch ein gut nutzbares Gästezimmer?

Je größer das Haus, desto mehr Platz ist natürlich auch für ein geräumiges Gästezimmer. Doch auch in einem kleineren Fertig- oder Massivhaus lässt sich ein funktionell durchdachter Raum einrichten. In einem solchen Multifunktionsraum können nicht nur Gäste übernachten. Wenn kein Besuch da ist, wird es ganz einfach als Rückzugsort, Bügelzimmer oder Hobbyzimmer verwendet. Kaufen Sie Multifunktionsmöbel wie Schlafsofas oder Klappbetten, so ist auch ein kleines Gästezimmer gut und variabel nutzbar.

Mindestens 12 Quadratmeter sind sicher angebracht, damit ein oder zwei Gäste komfortabel in dem Zimmer übernachten können. Zudem sollte man darauf achten, dass der Bereich für die Gäste kein Durchgangszimmer ist. Idealerweise befindet sich entweder direkt oder in unmittelbarer Nähe des Gästezimmers ein Gäste-WC.

Gästezimmer mit eigenem Bad und Balkon

Sehr viel luxuriöser sind natürlich großräumige Gästezimmer, die Ihren Gästen Privatsphäre bieten. Wenn häufiger erwachsene Kinder mit ihren eigenen Kindern, Freunde oder die Familie zu Besuch kommen, kann das Gästezimmer eigentlich nicht groß genug sein. Das eigene Bad und eventuell ein Balkon sorgen dafür, dass sich Besucher wohlfühlen.

Kosten für das Gästezimmer

Generell sind die Kosten für ein Gästezimmer nicht höher als die Kosten für jedes andere Schlafzimmer im Haus. Die Wohnfläche muss zwar etwas größer geplant werden, um das Extrazimmer unter zubekommen, jedoch gewinnt man auch einen wertvollen Raum für verschiedenste Zwecke. Die Einrichtung eines Gästezimmers kann schlicht gehalten werden. Nur für den Fall, dass Sie das Gästezimmer offiziell vermieten wollen, empfiehlt sich etwas mehr Geld in die Ausstattung zu investieren, damit Sie letztlich auch von angemessenen Mieteinnahmen profitieren.

Gästezimmer im Keller oder Dachgeschoss einrichten

Der Keller wird selten vollständig genutzt, wer gleich bei der Planung des Hauses an ein Gästezimmer denkt, kann den Kellerraum optimal nutzen. Sorgen Sie dafür, dass der Kellerbereich mindestens an einer Seite mit Fenstern ausgestattet wird. So fällt Tageslicht in den Keller und die Räumlichkeiten lassen sich vielseitiger nutzen. Der Preis für ein zusätzliches Badezimmer im Keller ist verhältnismäßig gering. Das Bad im Keller lässt sich nicht nur für Besucher nutzen. Es dient gleichzeitig als Zweitbad für die ganze Familie. Vor allem wenn weitere Nutzzimmer im Keller entstehen, wie beispielsweise ein Hobbyraum oder Partykeller, ist ein Bad vorteilhaft.

Auch im Dachgeschoss ist Platz für die Unterbringung von Gästen. Der Platz unter einem Walmdach oder Krüppelwalmdach kann nicht immer sinnvoll genutzt werden, wenn keine Stehhöhe vorhanden ist. Doch für ein Doppelbett ist auch bei niedriger Deckenhöhe Platz genug. Am besten eignen sich Satteldächer, um noch ein gemütliches Gästezimmer mit Schrägen einzurichten.

An Gäste vermieten

Das Gästezimmer kann nicht nur für die Übernachtung von Freunden und Familie sinnvoll sein. Möglicherweise möchten Sie Ihre monatlichen Einnahmen durch die Untervermietung eines Zimmers ergänzen? Planen Sie beim Fertighausbau oder Ihrem Massivhaus ein großzügiges Gästezimmer mit eigenem Bad und Kochnische ein. Solche Zimmer lassen sich vor allem in Ballungsgebieten ganz hervorragend an Touristen oder Messegäste vermieten. Um auch familienfreundlich zu sein, können Sie bei der Einrichtung an ein Kinderbett oder Schlafsofa denken, um auch größeren Gruppen, Ihre Gästewohnung anbieten zu können.

Wenn Sie vorhaben, das Gästezimmer zu vermieten, sollten Sie bei der Bauplanung bereits daran denken, das Zimmer räumlich von Ihrem Wohnbereich zu trennen. Möglicherweise kann sogar ein separater Eingang gebaut werden.

Was muss bei einer Gästewohnung im Haus beachtet werden?

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Haus mit Gästezimmer steuerlich geltend machen

Bei einem Haus mit Gästezimmer können Werbungskosten gegebenenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Die Abschreibung für den zusätzlichen Raum kann die Steuerlast für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung senken. Damit das möglich ist, muss der Raum allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Nach §9 Abs. 1 Satz 2 EStG dürfen die Kosten für das Gästezimmer nur dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Kosten durch die Vermietungstätigkeit entstehen.

In der Praxis bedeutet das, dass der vermietete Raum deutlich von der privat genutzten Wohnfläche abgegrenzt werden muss. Das Zimmer darf also nicht als Multifunktionsraum auch von den Hausbewohnern genutzt werden. Es sollte ausschließlich für die Vermietung geplant, eingerichtet und genutzt sein.

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Fazit: Nicht nur für Gäste ideal

Ein Gästezimmer kann auf verschiedenste Weise genutzt werden und ist somit bei jeder Hausplanung eine Überlegung wert.

Generell ermöglichen alle Anbieter von Fertig- und Massivhäusern die Integrierung eines Gästezimmers im eigenen Haus, da es sich lediglich um einen zusätzlichen Schlafraum handelt. In einem Beratungsgespräch mit dem Hersteller können Sie speziellere Wünsche, wie beispielsweise die Möglichkeit einer Unterbringung des Gästezimmers im Keller genau besprechen.

Überblick
  • Vielfältig nutzbar
  • Gäste-Bad wertet das Zimmer auf
  • Vermietung möglich mit den richtigen Voraussetzungen
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