Teckentrup
Bürkle Keller
Isover
Hailo
Kärcher
das-baulexikon.de

Fertighaus-Lexikon - das größte im Netz zum Thema Fertighaus

0-9| A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| T| U| V| W| X| Y| Z
Suchbegriff:

vorläufige Nutzungsgenehmigung

Nach Fertigstellung aller Bauarbeiten erfolgt die Schlussabnahme im Rahmen der bauaufsichtlichen Bauabnahme. Ergibt die Schlussabnahme keine Beanstandungen, erteilt die Bauaufsichtsbehörde die Nutzungsgenehmigung z. B. für die Nutzung als Wohn- oder Gewerbegebäude. Auch wenn die Schlussabnahme noch nicht erfolgt ist, kann in Sonderfällen vom Bauaufsichtsamt der Gemeinde eine vorläufige Nutzungsgenehmigung erteilt werden, wenn wegen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung keine Bedenken bestehen.

Fachbeiträge lesen:
» Bauantrag und Planungsrecht
» Die Landesbauordnungen
» Was alles zum Bauantrag gehört
» Wie man einen Bebauungsplan liest

© Copyright 2012 by pw-Internet Solutions GmbH

Wer endlich ins neue Haus ziehen kann, wird den neuen Lebensabschnitt sicherlich genießen. Alles über sonstige Genüsse unter www.genuss.de

Sie benötigen einen Abfallcontainer?

Bestellen Sie
einfach online, deutschlandweit!



Containerbestellung24

Kärcher
Westfalia Onlineshop für Werkzeug, Technik und Haushalt
www.paint-clicker.de
Umzugsunternehmen & Umzugsfirmen vergleichen
ONE Hyp