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vereinfachtes Genehmigungsverfahren |
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| Der Normalfall ist, dass ein Gebäude nicht errichtet werden darf ohne Baugenehmigung. Um die behördlichen Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, sehen die Landesbauordnungen jedoch auch das sog. vereinfachte Genehmigungsverfahren vor. In diesem Verfahren, das natürlich mit speziellen Antragsformularen beantragt werden muß, wird die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften nur in den wichtigsten Punkten geprüft. Dazu gehört z. B. die Überprüfung auf Einhaltung der Abstandsflächen oder Überprüfungen im Rahmen des Brandschutzes. | |||||||||||
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