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teilerschlossen |
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| Dehnbarer Begriff aus dem Maklerwesen in Bezig auf die Baureife eines Grundstücks. "Teilerschlossen" bedeutet, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb einer Erschließung getroffen worden sind. Das kann also beispielsweise bedeuten, dass das Grundstück am öffentlichen Straßen- und Wegenetz liegt, die Abwasser- und Wasserleitungen oder die Erdgas- oder die Stromversorgung aber noch nicht verlegt worden sind. | ||||||||||
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