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Vorplanung

Die Vorplanung ist die zweite Leistungsphase bei der Arbeit eines Architekten. Sie baut auf die Ergebnisse der Grundlagenermittlung auf. Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Grundstückszuschnitt, Erschließungsverhältnisse, Bodenverhältnisse oder Baumbestand werden analysiert und entsprechende Zielvorstellungen abgestimmt. Zu diesem Zeitpunkt bedient sich der Architekt bei der Konzeptfindung bereits zeichnerischer Darstellungen und Strichskizzen, sofern sie der Bewertung des Planungsansatzes dienlich sind. Zu den Aufgaben des Architekten zählt in dieser Phase die Verhandlung mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit des Entwurfsansatzes. Die Vorplanungsphase schließt mit der Darstellung von Grundrissen, Schnitten und Fassaden - meist im Maßstab M 1:200 - ab. Hinzu kommt der Lageplan mit Darstellung der stadträumlichen Zusammenhänge und der Erschließung. Für die Vorplanung werden 7 % der in der HOAI festgelegten Gebühren fällig.

Fachbeiträge lesen:
» Gesetzestext der HOAI
» Was leistet der Architekt? Was ist unter Leistungsphasen zu verstehen? Wie errechnet sich das Honorar des Architekten?

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