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Vorbescheid |
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| Will der Bauherr sicher gehen, dass sein Bauvorhaben genehmigt wird, kann er dies vor dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren durch eine Bauvoranfrage beim Bauamt klären. Das Ergebnis wird dem Bauherrn in Form eines Vorbescheids mitgeteilt. Erhält er einen positiven Vorbescheid, werden nicht alle Aspekte seines Bauvorhabens im endgültigen Genehmigungsverfahren erneut geprüft. Ein Vorbescheid wird nach ein bis drei Jahren (je nach Bundesland) ungültig. | ||||||||||
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