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Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein systematisches Prüfverfahren, mit dem die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt bereits im Planungsstadium nachvollziehbar festgestellt, beschrieben und bewertet werden. Die Notwendigkeit einer UVP ist nur dann gegeben, wenn „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, beispielsweise bei Kerntechnischen Anlagen, Abfallentsorgungsanlagen, Flugplätzen, Feriendörfern und Hotelkomplexen sowie bei gewerblichen Betrieben und Anlagen. Wird bereits bei der Aufstellung eines Bebbauungsplans eine UVP durchgeführt, muss eine solche bei einem späteren Bauvorhaben nicht nochmals durchgeführt werden, es sei denn, die von diesem konkreten Projekt ausgehenden Umweltauswirkungen waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Bebauungsplans nicht erkennbar. In „normalen“ Bebauungsplänen wird in der Regel keine UVP durchgeführt, beispielsweise bei reinen Wohngebieten, da von diesen keine negativen Umwelteinwirkungen ausgehen.


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