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Treppenformel |
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Als Treppenformel gilt: Doppelte Steighöhe plus Auftrittsbreite muss eine Schrittlänge ergeben. Stufenhöhe x 2 + Auftrittsbreite = 63 cm (normale Schrittlänge). Bei einer empfehlenswerten Steigung von 18 Zentimeter pro Stufe reduziert sich die Schrittlänge auf 27 Zentimeter. Und damit hat man dann schon die nächste Kerngröße: den sogenannten Auftritt nämlich. Das Verhältnis 18/27 beschreibt dabei eine bequeme Wohnungstreppe. Kellertreppen dürfen mit einem Verhältnis von 21/21 etwas steiler sein. Kombiniert man diese Zahlen mit der Höhe des Raumes, bekommt man die sinnvolle Stufenzahl heraus. Ist der Raum 270 Zentimeter hoch kommt man bei einer Steigung von 18 Zentimetern auf 15 Steigungen. |
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