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Teilungsversteigerung |
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| Können sich mehrere Eigentümer einer Immobilie nicht darüber einigen, ob und für welchen Preis die gemeinsame Immobilie verkauft werden soll, kann jeder Miteigentümer Antrag auf Teilungsversteigerung stellen. Der Versteigerungserlös wird dann unter den einzelnen Miteigentümern aufgeteilt. Sie kommt häufig bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eheleuten sowie Erbengemeinschaften auf Antrag eines Miteigentümers zum Zuge. | ||||||||||
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