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Teilungserklärung

Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist die die Teilungserklärung ein wichtiger Baustein. In ihr wird die Aufteilung eines Grundstücks in Miteigentumsanteile (sogenannte Tausendstel) festgelegt. Die Teilungserklärung definiert Sondereigentum und Sondernutzungsrechte, sie legt beispielsweise Anzahl, Lage und Größen von Wohnungen fest, weist den einzelnen Wohnungen Kellerabteile zu und räumt einzelnen Wohnungen Sondernutzungsrechte z.B. an Grünflächen ein. Die Teilungserklärung hat die Anlage eigener Wohnungsgrundbücher zur Folge, die es wiederum ermöglichen, einzelne Miteigentumsanteile gesondert zu veräußern und auch zu belasten. Anhand der in der Teilungserklärung ausgewiesenen Tausendstel werden dann in der späteren Praxis allgemeine Betriebs-, Instandhaltungs und Reparaturkosten auf die einzelnen Wohnungseigentümer verteilt.

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