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Teilbezugsfertigkeit |
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| Von einer Teilbezugsfertigkeit spricht man insbesondere bei anderthalbgeschossigen Ausbauhäusern oder Fertighäusern, wenn der Wohnbereich im ersten Geschoss bezogen werden kann, das Dachgeschoss jedoch noch ausgebaut werden muß. Häufig verwendet man in diesem Zusammenhang auch den Begriff der Ausbaureserve. Ein nicht geringer Teil der Ausbauhäuser sind aufgrund einer knappen Finanzierung nur teilbezugsfertig und werden dann im Laufe der folgenden Monate oder Jahre ausgebaut. | ||||||||||
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