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Tauwasserschutz |
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Nach DIN 4108-3 ist die Bildung von Tauwasser in Bauteilen
unschädlich, wenn durch Erhöhung des Feuchtigkeitsgehalts
der Bau- und Dämmstoffe der Wärmeschutz und die
Standsicherheit der Bauteile nicht gefährdet werden. Dies
ist der Fall, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Das während der Tauperiode im Innern des Bauteils anfallende Wasser muss während der Verdunstungsphase wieder an die Umgebung abgegeben werden können. Die Baustoffe, die mit Tauwasser in Berührung kommen, dürfen nicht geschädigt werden (z. B. Pilzbefall etc.). Bei Dach- und Wandkonstruktionen darf eine Tauwassermasse von insgesamt 1,0 kg/m nicht überschritten werden. Tritt Tauwasser an Berührungsflächen von kapillar nicht wasseraufnahmefähigen Schichten auf, so darf zur Begrenzung des Ablaufens oder Abtropfens eine Tauwassermenge von 0,5 kg/m nicht überschritten werden. Bei Holz ist eine Erhöhung des massebezogenen Feuch-tigkeitsgehaltes um mehr als 5 %, bei Holzwerkstoffen um mehr als 3 % unzulässig. |
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