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Staffelgeschoss |
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Von einem Staffelgeschoss spricht man, wenn das oberste Geschoss gegenüber dem darunterliegenden Stockwerk etwas zurückgesetzt ist. In manchen Bundesländern zählen Staffelgeschosse somit je nach Bauordnung nicht als Vollgeschosse. Dafür haben Wohnungen in einem Staffelgeschoss meist eine große Dachterrasse.
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