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Sondertilgung |
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| Fast immer werden private und gewerbliche Bauvorhaben fremdfinanziert. Das für den Kauf und den Neubau erforderliche Geld wird also von "Fremden", nämlich von Geld- und Hypothekeninstituten sowie Bausparkassen vorgestreckt. Der Bauherr muß diese Darlehen oder Hypotheken tilgen - und zwar innerhalb eines vertraglich festgesetzten Zeitraums. Und Zinsen bezahlen muß er natürlich auch. Kommt der Bauherr auf einmal zu Geld und liegen bei seinem Darlehen die Zinsen besonderts hoch, kann er eine Sondertilgung durchführen - er zahlt also das Darlehen bzw. die Hypothek zurück. Bei Bausparkassen ist das jederzeit möglich, bei anderen Kreditinstituten nur mit deren Zustimmung. Die wird davon abhängig gemacht, dass der Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlt. Bei derartigen Sondertilgungen muß der Kreditnehmer also genau rechnen, ob sich die vorzeitige Rückzahlung lohnt. | |||||||||||
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