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Schlussabnahme

Nach Fertigstellung aller Bauarbeiten erfolgt die Schlussabnahme im Rahmen der bauaufsichtlichen Bauabnahme. Die abschließende Fertigstellung umfaßt die Fertigstellung des Gebäudes als solchem, die Zugänge, die Stellplätze und die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen. Die Mitarbeiter des Bauaufsichtsamtes überprüfen nicht zuletzt, ob das Gebäude sicher benutzt werden kann. Hat eine Innentreppe noch kein Geländer, wird mit Sicherheit keine Nutzungsgenehmigung erteilt. Auch wenn gravierende Abweichungen von der genehmigten Bauplanung festgestellt werden, kann die Nutzungsgenehmigung versagt werden. Bauliche Anlagen dürfen erst genutzt werden, wenn in der Schlussabnahme die Ordnungsmäßigkeit dokumentiert worden ist. Eine vorzeitige Benutzungsgenehmigung kann jedoch in bestimmten Fällen erteilt werden.

Fachbeiträge lesen:
» Bauantrag und Planungsrecht
» Die Landesbauordnungen
» Was alles zum Bauantrag gehört
» Wie man einen Bebauungsplan liest

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