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Richtfest |
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| Altüberlieferter Brauch im Bauhandwerk, wobei nach Aufrichten des Dachstuhls ein bändergeschmückter Richtkranz an der Firstpfette aufgehängt und anschließend vom Zimmermeister oder -polier der Richtspruch gesprochen wird. Abends ist dann ein zünftiges Richtfest mit deftiger Kost und reichlich Bier fällig. Allerdings hat diese Tradition nachgelassen, immer öfters wird stattdessen an die beteiligten Handwerker ein Geldbetrag ausgezahlt. Erlebt man aber noch ein richtig großes Richtfest, wird man mit Erstaunen feststellen, welche älten Gesänge und Schnaderhüpferl insbesondere die Zimmerleute kennen. Ein Rechtsanspruch auf das Abhalten eines Richtfestes oder das Auszahlen eines Geldbetrags haben die Bauhandwerker nicht, aber es ist der Bauqualität sicherlich nicht förderlich, wenn man die Bauhandwerker leer ausgehen läßt. Im bayerischen wird das Richtfest auch als „Hebauffeier“ bezeichnet. | ||||||||||
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