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Rückbau |
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| Unter Rückbau wird erstens in der Architektur verstanden, dass an den ursprünglichen Baukörper später hinzugekommene Anbauten und Ausbauten abgerissen werden und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Bei historischen Gebäuden wird dies oftmals von den Denkmalschutzbehörden verlangt. Zu Rückbauten kommt es besonders dann, wenn Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte später erfolgte Aus- und Anbauten als Fremdkörper wirken oder sogar aufgrund unterschiedlicher Baumaterialien und Bauweisen in die Substanz des ursprünglichen Bauwerks eingreifen. Zum zweiten wird unter einem Rückbau aber auch eine Zwangsmaßnahme verstanden, wenn An- oder Ausbauten als Schwarzbau erfolgt sind. Die örtlichen Baubehörden können einen solchen Rückbau verlangen und notfalls gerichtlich durchsetzen. Insbesondere, wenn das Nachbarschaftsrecht verletzt wurde, sind die Chancen gering, sich erfolgreich gegen eine Anordnung auf Rückbau zu wehren. Zum dritten werden unter Rückbau auch Maßnahmen landschaftsgestalterischer Art wie etwa die Rekultivierung verstanden. | |||||||||||||
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