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Prüfstatik |
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| Zum Bauantrag gehört der Standsicherheitsnachweis, landläufig auch "die Statik" genannt. Diese Statik wird von der bewilligenden Behörde noch einmal überprüft durch eine Prüfstatik. Dazu beauftragt die Behörde in der Regel externe Statiker, die die statischen Berechnungen ihrer Kollegen noch einmal nachvollziehen und überprüfen. Das alles geschieht, weil der Gesetzgeber nicht zu Unrecht die Meinung vertritt: Doppelt genäht hält besser. | ||||||||||
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