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Parterre |
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| Der Begriff Parterre kommt aus dem Französischen und bedeutet eigentlich "flaches Beet". Im heutigen Sprachgebrauch meint es jedoch etwas anderes. Unter einem Parterre wird das erste Wohngeschoß einen Hauses verstanden. Unter einem Parterregeschoß kann sich entweder sofort der Keller oder noch ein Zwischengeschoß befinden, nämlich das Souterrain. Über dem Parterregeschoß befindet sich der "1. Stock", also das erste Stockwerk. Ein Erd- oder Zwischengeschoss, dessen Fußbodenoberkante mindestens 1,50 m über dem Erdboden liegt, bezeichnet man als Hochparterre. | |||||||||||
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