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Nutzungsänderung |
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| Jede Baumaßnahme ist grundsätzlich genehmigungspflichtig bis auf eine kleine Anzahl von vom Volumen her eher geringen Maßnahmen, für die Genehmigungsfreiheit besteht. Dabei wird unter einer Baumaßnahme keinewegs nur der Neubau verstanden, sondern auch der Umbau, der Anbau, der Abbruch oder auch die Nutzungsänderung eines bestehenden Bauobjekts. Jede anderweitige Nutzung kann selbst dann, wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, rechtswidrig sein, weil beispielsweise ein Wohnhaus nicht für die Belastungen eines Fitness-Studios statisch berechnet wurde oder weil eine alte Fabrik mit Panoramablick auf den Rhein keineswegs der EnEV entspricht. Eine Nutzungsänderung kann die Klärung vieler weiterer Sachfragen und entsprechende bauliche Änderungen mit sich bringen, z.B. im Bereich des Brandschutzes. | |||||||||||||
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