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Flächennutzungsplan |
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| Vorbereitender behördenverbindlicher Bauleitplan, in dem die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Kreise, Gemeinden und Städte dargestellt ist. Im Flächennutzungsplan wird u. a. festgeschrieben, welche Gebiete in welcher Weise bebaut werden dürfen, und zwar für Wohn- oder gewerbliche Zwecke und welche Flächen von einer Bebauung freizuhalten sind, zum Beispiel Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete. Die von den Gemeinden und Städten herausgegebenen Bebauungspläne müssen sich an den Vorgaben des Flächenutzungsplans halten. | |||||||||||||
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Gebäudenutzung |
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| Gebäudenutzung ergibt sich durch die vorhandene oder geplante Nutzung, z. B. durch Wohnen, Arbeiten oder Lagern. Genutzte Flächen sind Bauteilflächen, die für den Aufenthalt von Personen oder für die Nutzung durch Verkehr vorgesehen sind. Nicht genutzte Flächen sind Bauteilflächen, die nur gelegentlich betreten werden sollen, z. B. zum Zwecke der Wartung und Instandhaltung. | |||||||||||||