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Niedrigenergiehaus |
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| Griffiger, jedoch weder rechtlich geschützter oder durch Normierungen definierter Begriff, den Massiv- und Fertighaushersteller vor allem aus Werbezwecken einsetzen. Unter einem Niedrigenergiehaus wird im allgemeinen ein Haus verstanden, dessen Heizwärmebedarf die Anforderungen der alten WSVO um mindestens 25 % unterschreitet. An ein Passivhaus, das in diesem Zusammenhang öfters genannt wird, werden noch weit höhere Energie-Einsparanforderungen gestellt. Für Neubauten relativiert sich der Werbewert des Begriffs insoweit, als jedes neugebaute Haus automatisch ein Niedrigenergiehaus ist, weil die EnEV (Energieeinsparverordnung) erhebliche Anforderungen an den Wärmeschutz und die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle stellt. | ||||||||||
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