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Mindestsparzeit |
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| Damit ist die Zeitspanne gemeint, die - je nach Vertrag - zwischen dem Abschluss eines Bausparvertrages und dem Bewertungsstichtag für die Zuteilung oder dem Termin der Zuteilung des Bauspardarlehens liegen muss. Sie beträgt je nach Bauspartarif zwölf bis 60 Monate. Selbst wenn der Bausparer sofort die gesamte Mindestsparsumme einzahlen kann, muss er die Mindestsparzeit abwarten, bevor er das Bauspardarlehen erhält. | ||||||||||
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