Fertighaus-Lexikon - das größte im Netz zum Thema Fertighaus | ||||||||||
|
||||||||||
Liegenschaftsamt |
||||||||||
| Das Liegenschaftsamt ist zuständig für die Verwaltung des bebauten und unbebauten Grundbesitzes einer Gemeinde oder Stadt. Hierzu zählen u.a. Vermietung, Kauf und Verkauf von städtischen Wohnungen, Stadthallen, Kioske, usw. sowie die Verpachtung des städtischen Grundbesitzes (Ackerland, Wiesen, Kleingärten usw.). | ||||||||||
|
||||||||||

| Wer endlich ins neue Haus ziehen kann, wird den neuen Lebensabschnitt sicherlich genießen. Alles über sonstige Genüsse unter www.genuss.de |














