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Landesbauordnung |
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| Die Landesbauordnungen sind höchst überflüssige Gesetzeswerke, die sich an das Baugesetzbuch und die Baunutzungsvordnung des Bundes anlehnen und im Grunde von Bundesland zu Bundesland so identisch sind, daß sich der Eindruck breitmacht, ein Bürokratenstadel habe vom anderen abgeschrieben. Dennoch gibt es Unterschiede, auf die Architekten und Bauingenieure achten müssen und die eigentlich zu nichts anderem nutze sind, als den Bausausführenden das Leben zu erschweren und Planungsabläufe zu komplizieren. In den Landesbauordnungen werden viele Dinge wie z. B. Grenzabstände geregelt, die genauso gut verbindlich für alle in den Bundesgesetzen festgelegt sein könnten. | ||||||||||
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