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Kostenberechnung

Das zweite Glied neben der Kostenschätzung innerhalb der Kostenermittlung eines Bauwerks ist die Kostenberechnung. Sie wird ebenfalls vom Architekten vorgenommen und dient der Ermittlung der angenäherten Gesamtkosten gemäß der HOAI. Diese Kostenberechnung ist die Entscheidungsgrundlage zur Ausführung des Bauwerks und die Grundlage für die erforderliche Finanzierung. Im Gegensatz zur Kostenschätzung ist die Kostenberechnung eine verbindliche Unterlage. Sie dient außerdem dazu, das Honorar des Architekten sowie der Fachplaner zu bestimmen. Letzteres müssen Sie allerdings vertraglich vereinbaren. Fehlt eine schriftliche Vereinbarung hierüber, gelten automatisch die Mindestsätze der Honorarordnung.

Fachbeiträge lesen:
» Gesetzestext der HOAI
» Was leistet der Architekt? Was ist unter Leistungsphasen zu verstehen? Wie errechnet sich das Honorar des Architekten?

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