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Konventionalstrafe |
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| Vor allem im Gewerbebau und hier wiederum besonders bei Großbauten, beispielsweise dem Bau einer Kongresshalle, übliche vertragliche Vereinbarung, wobei der Generalübernehmer oder - seltener - der einzelne Handwerksbetrieb eine Konventionalstrafe zahlen muß, wenn er zuvor festgelegte Fertigstellungsfristen nicht einhält. Konventionalstrafen können erhebliche Größenordnungen erreichen und sind im Baugewerbe durchaus nicht unumstritten, führen sie doch zu Pfusch am Bau, wenn beispielsweise aufgrund extrem langer und schlechter Witterung ein Rohbau nicht von der Stelle kommt und zum Schluß extremer Termindruck herrscht. | ||||||||||
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