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Katasteramt

Das Katasteramt (auch als Vermessungsamt bekannt) ist Teil der Baubehörde und hat die Aufgabe, alle Gebäude, Grundstücke und landschaftlichen Eigenheiten zu kartieren und zu beschreiben. Dazu erstellt es das Katasterkartenwerk (Flurkarte) im Maßstab 1:500 bis 1:2000. Dieses Kartenwerk nennt man Kataster, Liegenschaftskataster oder Flurbuch. Diese Verzeichnisse können im Katasteramt gebührenpflichtig eingesehen oder angefordert werden.

Fachbeiträge lesen:
» Bauantragsverfahren und planungsrechtliche Grundlagen
» Bebauungspläne - wie liest man diese?
» Das Baugesetzbuch
» Die Baunutzungsverordnung
» Die Landesbauordnungen

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