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Kataster |
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| Das Kataster ist ein Register, in dem sämtliche Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte nachgewiesen sind. Es enthält Angaben über Wirtschaftsart, Lage, Größe und Grundstücksangaben, wie Gemarkung, Flur und Flurstück. Diese können dem Bestandsverzeichnis entnommen werden (siehe Grundbuch). Die Nutzungsart eines Grundstücks ist nicht im Kataster sondern im Flächennutzungsplan eingetragen. | |||||||||||||
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