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Immobilienmakler |
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| Der Immobilienmakler vermittelt im Auftrag Dritter Baugrundstücke und Immobilien. Er hat das Recht auf Zahlung einer %)Courtage%), und zwar je nach Vereinbarung vom Käufer und vom Verkäufer. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt die Rechte und Pflichten zwischen Makler oder Bauträger einerseits und dem Immobilienkäufer oder Bauherrn andererseits. | ||||||||||
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| Wer endlich ins neue Haus ziehen kann, wird den neuen Lebensabschnitt sicherlich genießen. Alles über sonstige Genüsse unter www.genuss.de |














