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Hanglage |
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| Grundstücke in Hanglage, also auf einem Grundstück mit Gefälle, sind zwar reizvoll, aber nicht in jedem Fall für eine Bebauung geeignet. Risse in der angrenzenden Straße können darauf hinweisen, dass Erdschichten in Bewegung sind. Generell kann nur durch ein Bodengutachten ermittelt werden, ob eine Hangbebauung möglich ist. Bei Hangbebauungen ergeben sich immer Probleme mit dem Oberflächenwasser bzw. dem Schichtenwasser, wodurch die Kelleraußenseiten wesentlich stärker nässebelastet werden, als bei Häusern in der Ebene. Eine Drainage ist also unerläßlich, wobei Drainagerohre mit 100 mm Durchmesser in der Regel ausreichen; die müssen jedoch fachgerecht von Sickermaterial umschlossen sein. | ||||||||||
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