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Grunderwerbsteuer |
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| Grunderwerbsteuer ist beim Kaufeines bebauten oder unbebauten Grundstücks zu entrichten Sie beträgt derzeit 3,5 % vom Kaufpreis. Wer ein neu zu errichtendes Haus von einem Bauträger erwerben will, sollt prüfen, ob es nicht möglich ist, zunächst das Grundstück zu erwerben und dann anschließend erst bauen zu lassen (kann auch der Bauträger sein). Auf diese Weise ist nur für das Grundstück, nicht aber für das Gebäude Grundsteuer zu entrichten. Nicht zu verwechseln ist die Grunderwerbsteuer übrigens mit der Grundsteuer. | ||||||||||
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| Wer endlich ins neue Haus ziehen kann, wird den neuen Lebensabschnitt sicherlich genießen. Alles über sonstige Genüsse unter www.genuss.de |












