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Grunddienstbarkeit |
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| Die Grunddienstbarkeit ist die Belastung eines Grundstückes zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks, z.B. Leitungsrechte (Strom, Gas, Wasser, etc.), Wegerechte. Der Eigentümer des belasteten Grundstücks ist durch die Grunddienstbarkeit verpflichtet, die „Benutzung“ durch den Berechtigten auf seinem Grundstück zu dulden. Grunddienstbarkeiten werden in das Grundbuch eingetragen. | ||||||||||
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