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Grenzabstand

Darunter ist der Abstand zu verstehen, der bei Neubauten zum Nachbargrundstück eingehalten werden muß, sofern es sich um freistehende Gebäude handelt. Die Mindest-Grenzabstände werden in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt. Der Grenzabstand beträgt in der Regel mindestens 3 m, muß aber für jedes einzelne Bauvorhaben gesondert berechnet werden, da der im Einzelfall gültige Grenzabstand auch von der Größe und der Anzahl der Stockwerke des geplanten Neubaus abhängig ist.

Fachbeiträge lesen:
» Bauantrag und Planungsrecht
» Die Landesbauordnungen

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