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Grenzabstand |
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| Darunter ist der Abstand zu verstehen, der bei Neubauten zum Nachbargrundstück eingehalten werden muß, sofern es sich um freistehende Gebäude handelt. Die Mindest-Grenzabstände werden in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt. Der Grenzabstand beträgt in der Regel mindestens 3 m, muß aber für jedes einzelne Bauvorhaben gesondert berechnet werden, da der im Einzelfall gültige Grenzabstand auch von der Größe und der Anzahl der Stockwerke des geplanten Neubaus abhängig ist. | ||||||||||
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